Liebe Besucher unserer Website, herzlich willkommen! Wir betreiben eine Praxis für Allgemeinmedizin und betreuen Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen.
BEHANDLUNG OHNE AUFSCHUB
Wir wollen allen Personen am selben Tag, an dem sie ärztliche Hilfe brauchen und suchen, die Möglichkeit zur Behandlung geben.
WENN NÖTIG AUCH ZUHAUSE
Bei bettlägrigen Patientinnen und Patienten oder solchen, die krankheitsbedingt unsere Ordination nicht aufsuchen können, bieten wir auch
Hausbesuche an.
VERKÜRZEN SIE IHRE WARTEZEIT
Wenn Sie unsere Hilfe in
Anspruch nehmen wollen, ersuchen wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0512 582125.
Bei akuten Erkrankungen und spontanen Arztbesuchen ist auch eine kurzfristige, telefonische Anmeldung am gewünschten Behandlungstag möglich.
Sie verkürzen durch die Anmeldung nicht nur Ihre Wartezeit, sondern verhindern damit auch größere Menschenansammlungen in der Ordination und die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen.
Für "Gesundenuntersuchungen", sportärztliche Untersuchungen, Patientenverfügungen, ärztliche Zeugnisse gem. Erwachsenenschutzgesetz, Lebensversicherungsuntersuchungen und andere Atteste oder Gutachten ist eine Terminvereinbarung jedenfalls notwendig.
Hausbesuche sollten möglichst am Vormittag angefordert werden.
HERBSTZEIT/WINTERZEIT - IMPFZEIT
COVID-19-Impfung und Influenza-Impfung nach telefonischer Anmeldung unter 0512 582125.
TELEMEDIZINISCHE LEISTUNTEN
Wenn es medizinisch vertretbar ist und Sie es wünschen, können bestimmte Leistungen auch erbracht werden, ohne dass Sie dazu unsere Ordination aufsuchen. Das ist im Rahmen telefonischer Kontakte (z.B. zur Ausstellung von Dauer-Rezepten) oder per Videosprechstunde möglich. Sie erreichen uns auch per E-Mail unter praxis@dr-wechselberger.at .
WIR SIND SEIT 1.1.2022 EINE WAHLARZTORDINATION
Das bedeutet, dass wir keine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) haben. Sie erhalten für die Inanspruchnahme unserer Leistungen eine Honorarnote, die Sie nach der Bezahlung zum Rückersatz bei der jeweiligen Krankenkasse oder einer privaten Versicherung einreichen können.
Die Praxisabläufe - auch Rezepte oder Überweisungen betreffend - bleiben unverändert.
Für Patientinnen und Patienten der KUF (Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge) ergeben sich keine Änderungen im gewohnten Ablauf.
PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ